1930

Das Erscheinungsbild der Ehrengarde wird immer einheitlicher - die Gesichter sind gegenüber dem Gründungsjahr mittlerweile fast komplett ausgewechselt. Der Grund dafür liegt in den selbstgesteckten Bedingungen für die Mitgliedschaft: das Höchstalter ist 30 Jahre und außerdem gilt das eingeschriebene Gesetz, dass Mitglieder ledig sein müssen.  Hinzu kommt die traditionelle Wanderschaft, auf die zumindest die Handwerksburschen nach Abschluss ihrer Lehre gehen.  So herrscht ein ständiger Wechsel unter den Ehrengardisten - die Zusammengehörigkeit leidet jedoch nicht darunter.

Einige Ehrengardisten im Jahre 1930

 

 

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Letztes Update: Montag, April 21, 2008