1967

Die alte Satzung aus dem Jahr 1925 wird sprachlich aufgearbeitet und erhält einige Neuerungen: so sind nun maximal 32 Mitglieder zugelassen. Außerdem wird ein Strafgeld für unentschuldigtes Fehlen eingeführt. Die Regel, dass nur unverheiratete junge Männer als Gardist auftreten dürfen, lebt für einige Zeit wieder auf, wird aber wiederum nicht in die Satzung aufgenommen.  

 

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Letztes Update: Montag, April 21, 2008