1967 Die
alte Satzung aus dem Jahr 1925 wird sprachlich aufgearbeitet und erhält einige
Neuerungen: so sind nun maximal 32 Mitglieder zugelassen. Außerdem wird ein
Strafgeld für unentschuldigtes Fehlen eingeführt. Die Regel, dass nur
unverheiratete junge Männer als Gardist auftreten dürfen, lebt für einige
Zeit wieder auf, wird aber wiederum nicht in die Satzung aufgenommen.
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